Landgericht München I, 6 O 214/26
Verfügung im schriftlichen Vorverfahren
„… wird der Beklagten aufgegeben, binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich anzuzeigen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will, und binnen weiterer zwei Wochen auf die Klage zu erwidern.“
- Verfuegung.pdf2 S.
- Klageschrift.pdf14 S.
- Anlagen_K1-K7.pdf23 S.


